„AKTUELLE MELDUNG 29.5.2020: Laut Bundesministerium dürfen bis zu 100 Personen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, bei einer Verabschiedung anwesend sein.“

 

Diese Verordnung ist ab Freitag, dem 29.05.2020 offiziell gültig!

 

Es sind trotzdem weiterhin folgende Sicherheitsmaßnahmen für Verabschiedungen einzuhalten:

 

  • Sicherheitsabstand von 1 Meter ist einzuhalten, sofern die Personen nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder es keine zugewiesenen Sitzgelegenheiten gibt.
  • In geschlossenen Räumen ist nach wie vor auf Mund- Nase abdeckende Schutzvorrichtung zu achten.
  • Husten und Niesen in die Ellenbeuge
  • Vermeiden Sie Berührungen im Gesicht
  • Hände waschen und desinfizieren
  • Kein Händeschütteln

 

Ihr Team der Eventbestattung KG

Marlies Zadrobilek & Daniel Tiefenbacher